AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Über die Mitgliedschaft im CLUB Dresdner Gästeführer e.V. besteht über den Bundesverband der Gästeführer Deutschlands e.V. eine Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Vermögensschadensversicherung. Ausführliche Informationen finden Sie unter www.bvgd.org.

2. Für alle angefragten Stadtführungen/Rundfahrten/Tagestouren wird ein individuelles Angebot erstellt.

3. Die empfohlene Gruppengröße bei Stadtrundgängen beträgt maximal 25 Teilnehmer. Für darüber hinausgehende Teilnehmerzahlen wird ein weiterer Gästeführer vom Auftragnehmer dazugebucht bzw. bei Überschreitung von maximal fünf Personen auf Wunsch nur ein Zuschlag in Höhe von 5 € je Stunde berechnet.

4. Die Bezahlung der Leistungen erfolgt bar vor Ort oder per Überweisung.

5. Bei Entfernungen über 20 Kilometer zum Treffpunkt der Führung wird ein zusätzlicher Betrag für entstehende Fahrtkosten der Gästeführer vereinbart.

6. Auftragsstornierungen

  • ab 8 Werktagen vor dem vereinbarten Termin wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 0 %,
  • ab 7 bis 3 Werktagenvor Leistungsbeginn wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 80 %,
  • weniger als 2 Werktagen vor Leistungsbeginn wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% berechnet.

Die Stornierung wird wirksam an dem Tag, an dem sie eingeht. Vom Auftragnehmer wird eine schriftliche Bestätigung erstellt.

7. Bei Verspätung der Gruppe/des Gastes wartet der Gästeführer 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Die Dauer der Führung verkürzt sich entsprechend der Verspätung. Im Falle, dass die Gruppe/der Gast ohne Absage gar nicht erscheinen, behalten wir uns vor, das gesamte Honorar einschließlich der Anfahrtskosten in Rechnung zu stellen. Bei unverschuldetem Fernbleiben (z.B. in Folge eines Unfalls oder bei höherer Gewalt) entfällt die gebuchte Führung für beide Vertragspartner folgenlos.

8. Im Falle, dass es zu einer unverschuldeten Verspätung des Gästeführers am Treffpunkt kommt, oder die Unmöglichkeit des Kommens eintritt (z.B. in Folge von Unfall, höherer Gewalt oder Krankheit) wird die Gruppe/der Gast möglichst schnell benachrichtigt. Wenn möglich, wird die jeweilige Kollegin oder ein anderer Gästeführer die Führung übernehmen, andernfalls entfällt die gebuchte Begleitung/Führung dann für beide Vertragspartner folgenlos. Es entstehen niemandem Ansprüche auf Entschädigung oder Ersatz jedweder Art. Ansonsten besteht Haftung nur in Höhe des vereinbarten Honorars.

9. Die Teilnahme an Führungen erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Der Gästeführer ist von jeglicher Haftung freigestellt.

10. Bei Gewitter entfallen Begleitungen im Freien für beide Vertragspartner folgenlos oder es wird für die Dauer des Gewitters eine Innenbesichtigung (ohne Führungsanspruch) durchgeführt.